Sonntagsreden von Al-Wazir und Hessen Mobil auf Infoveranstaltungen … und die Realität u. a. in der Vatterstraße!

Kategorie: Offener Brief
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Oktober 2014 19:17

Der Schriftverkehr reisst nicht ab! Die Vatterstraßenbewohner - inkulsive Schule, Hort, Kindergarten, Seniorenwohnalage - werden weiterhin völlig unnötig schwer belastet.
Ein Bewohner auf der Vatterstraße will Zustände wie nun wieder im September 2014 nicht mehr dulden und wendet sich an Staaatsminister Al-Wazir. Alte Maschinen, Lärm, zerstörte Landschaft, das hat nichts gemein mit einer modernen Großbaustelle!

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 Hier die Antwort von Hr. Al-Wazir vom 21.09.2014 auf den ersten Brief von Hr. Peter Bühl: icon  Antwort Al-Wazir auf Peter Bühl

Und die Antwort darauf von Peter Bühl vom 2.10.2014: icon Peter Bühl auf Al-Wazir

Hier die Antwort von Peter Bühl als Fließtext:

Kopie an: Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Man, Ortsbeirat 11, Wohnheim GmbH (ABG Frankfurt Holding), Bürgerinitiative Riederwald

Innerstädtisches Großprojekt Bau des Riederwaldtunnels nebst Autobahndreieck Erlenbruch / Ihr Schreiben vom 21.09.2014

Sehr geehrter Herr Staatsminister,

vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 21.09.2014.
Bei den oben genannten Arbeiten handelt es sich um ein Großprojekt von ganz besonderer Sensibilität. Insbesondere was die in offener Baugrube auszuführenden Bauarbeiten für den Autobahntunnel mitten durch ein besonders dicht bebautes Wohngebiet mit nur wenigen Metern Abstand zu den weiterhin bewohnten Häusern, inklusive zweier Seniorenwohnanlagen und einer Schule betrifft. Mit Blick auf diese besonderen Umstände ist mir nicht verständlich, weshalb es in der Kommunikation zwischen Bürgern und Behörde seitens letzterer bis dato nahezu ausschließlich Rechtfertigungen und letztendlich vielfach leere Versprechungen gegeben hat, die mehrheitlich nicht eingehalten wurden.
Auch die als Gesprächsrunde avisierte Veranstaltung vom 20.08.2014 entpuppte sich letztendlich als weitere Informationsveranstaltung von Hessen Mobil vor breitem Publikum mit anzumeldenden Fragen, die weitgehend nur sogenannte „Verständnisfragen" zu von der Behörde zuvor im Rahmen einer weiteren Präsentation praktisch vorgegebenen Themen sein sollten. Unter einer Gesprächsrunde ist allgemein etwas anderes zu verstehen – dieser Ansicht war augenscheinlich auch ein Großteil der anwesenden direkt betroffenen Bürger, woraus sich wohl auch die spannungsgeladene Atmosphäre ergab, die so letztendlich auch in den Medienberichten wiedergegeben wurde. Aus meiner Sicht wurde hier eine weitere Chance verpasst mit den Bürgen konstruktiv ins Gespräch zu kommen. Die Fronten, die sich augenscheinlich insbesondere durch das vielfach ebenso unkooperative, wie uneinsichtige Verhalten von Hessen Mobil aufgebaut hatten, haben sich im Gegenteil sogar weiter verhärtet.
Für die von mir oben genannten nicht eingehaltenen Versprechungen möchte ich als Beispiel die in den KW 37 und 38 durchgeführten Arbeiten zur vorübergehenden Wiederherstellung nach der Bauphase (hier: Versuchsphase) im Bereich der ehemaligen Kleingartenanlage Erlenbruch (Versuchsfeld Erlenbruch West bis Versuchsfeld Erlenbruch Ost) anführen. Von diesen Arbeiten mit nur wenigen Metern Abstand unmittelbar betroffen waren die ansonsten an ruhige Gärten angrenzenden Wohn- und Schlafräume an der Gebäuderückseite von 50 Wohneinheiten in der Vatterstraße nebst der Seniorenwohnanlage Vatterstraße 48. Entgegen den seitens Hessen Mobil auch in schriftlicher Form festgehaltenen Versprechungen, in diesem Bereich nur modernstes Gerät einzusetzen, sowie auf unnötige Lärm- und Staubbelastungen zu verzichten, gestalteten sich die Arbeiten wie folgt:
In den KW 37 und 38 wurden jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 Uhr bis ca. 18:30 Uhr (jeweils über eine Dauer von ca. 11 ½ Stunden) Rückbauarbeiten des Versuchsgeländes durchgeführt. Im Einzelnen wurde dabei der Schotterbelag der Baustraße mit zahlreichen Lastzügen abgefahren und die im Erdreich verbliebene weiße Plastikbahn, die im letzten Jahr unterhalb des Schotterbelages auf der gesamten Strecke vom „Versuchsfeld Erlenbruch West" bis „Versuchsfeld Erlenbruch Ost" ausgerollt worden war, kurzerhand mit Erdreich überdeckt. Nach mir vorliegenden Augenzeugenberichten wurde zwar am Anfang versucht die Plastikbahn stückweise aus dem Boden zu ziehen, jedoch verzichtete man nach kurzer Zeit auf diesen Aufwand und warf schließlich sogar bereits herausgezogene Plastikbahnteile wieder zurück und überdeckte alles mit Erdreich. Zuvor war es bereits beim Aufnehmen des Schotterbelages und Verfüllen in die zahlreichen Lastzüge aufgrund vollständig unterbliebener Staubbindemaßnahmen zu einer dermaßen massiven Staubentwicklung gekommen, dass die Fenster der unmittelbar betroffenen Wohneinheiten in der Vatterstraße zeitweise nahezu undurchsichtig wurden. Das zur Verwendung gekommene Altgerät (Kettenbagger) zeichnete sich besonders durch explosionsartige Geräusche beim unaufhörlichen Ausschütteln der Baggerschaufel (Metall auf Metall in ausgeschlagenen Gelenken) täglich von 7:00 Uhr bis 18:30 Uhr aus, während sich Bagger und Lastzüge durch den immer wiederkehrenden Einsatz von Starktonhorn (Baggeraltgerät) und Kompressorfanfaren (Lastzüge) gegenseitig akustische Zeichen gaben.
Verantwortungsbewusster Rückbau der Natur nach jeder Bauphase und verantwortungsbewusster Anwohnerschutz im Rahmen eines besonders sensiblen Großprojektes mitten durch ein dicht bebautes Wohngebiet, inkl. Seniorenwohnanlage und Schule mit nur wenigen Metern Abstand von der Großbaustelle sollte sich aus meiner Sicht anderes darstellen.
Gestatten Sie mir bitte, bevor ich auf die einzelnen Punkte in Ihrem Schreiben eingehe, noch einen in der Veranstaltung vom 20.08.2014 zur Sprache gekommenen Punkt nach Abschluss der Bauarbeiten einzugehen. Dieser Punkt betrifft die Rechtfertigung der Ihnen unterstellten Behörde bezüglich ihrer Abwehrhaltung gegen eine Filteranlage. Im Einzelnen wurde hier vorgetragen, dass die im direkt durch das Wohngebiet verlaufenden Autobahntunnel, der der Verbindung Osthessens und Teilen Thüringens mit dem Rhein-Main-Gebiet dienen soll, entstehenden Schadstoffe nebst Feinstaub in diesem Tunnel verbleiben würden, wodurch eine Filteranlage entbehrlich sei. Damit sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass diese massiven Schadstoffbelastungen weder durch das Tunnelportal direkt im Wohngebiet unweit des Leistungszentrums der Eintracht Frankfurt, noch durch die sich mitten im Wohngebiet befindlichen Tunnelbelüftungen nach außen entweichen würden, die Bürger könnten hier
völlig unbesorgt sein. Sehr geehrter Herr Al-Wazir, an dieser Stelle möchte ich Sie als Verkehrsminister des Landes Hessen und ehemaliger Landesvorsitzender der Partei Bündnis 90 / Die Grünen fragen, in wie weit Sie diese Aussage der Ihnen unterstellten Behörde stützen. Als glaubwürdiges Instrument im Dialog mit den Bürgern die Spannung herauszunehmen und mit den Bürgern eine Einigung zu finden, die für alle Seiten als tragbar angenommen werden kann, erscheint sie mir zumindest wenig geeignet.
Wie Sie wissen, sind im Tunnel Ventilatoren vorgesehen, die dem Zweck dienen, die Schadstoffe aus dem Tunnel nach außen direkt in das dicht bebaute Wohngebiet zu befördern.
In seinem Schreiben an die Stadt Frankfurt am Main von Ende 2011 hat der hessische Umweltminister ebenfalls in Frage gestellt, ob die diesbezüglichen Grenzwerte insbesondere auf Höhe der Wohnhäuser um das westliche Tunnelportal eingehalten werden können.
Im Folgenden will ich nun auf einige Punkte der Stellungnahme aus Ihrem Schreiben vom 21.09.2014 eingehen.
Sie tragen vor, dass bei den Proberammungen sowohl „das leisere Verfahren des Vibrierens", als auch „das lautere Verfahren des Rammens" getestet worden seien. Die Aussage von Herrn Vieth vom 01.10.2013, man habe sich keineswegs bereits vor Beginn der Feldversuche auf das Verfahren des Rammens festgelegt, sei daher zutreffend. Tatsächlich handelt es sich aber sowohl beim Verfahren mit der Vibrationsramme, als auch beim Verfahren mit der Schlagramme jeweils ganz unmissverständlich um Rammverfahren. Von daher ist mir ihre diesbezügliche Aussage nicht verständlich. Man hatte sich also sehr wohl bereits vor Beginn der Feldversuche auf Rammverfahren festgelegt ohne das für Wohngebiete vorgesehene, kostenaufwändigere, Verfahren des hydraulischen Einpressens auch nur zu versuchen. Sie begründen dies nunmehr damit, dass aufgrund von mit geotechnischem Gutachten aus Dezember 2011 festgestellten inhomogenen Bodenverhältnissen das (aufwändigere) Verfahren des hydraulischen Einpressens nicht in Betracht kommen könne. Tatsächlich liegt mir dieses Gutachten, aus dem sich die Unmöglichkeit der Anwendung des Einbringverfahrens mittels hydraulischen Einpressens rückschließen lassen könnte, nicht vor.
Daher möchte ich Sie bitten mir das von Ihnen zitierte geotechnische Gutachten zukommen zu lassen. Ich betone noch einmal, dass Herr Vieth mit Schreiben vom 01.10.2013 versicherte, man habe sich keineswegs bereits auf das Verfahren des Rammens (Einsatz von  Vibrationsramme oder Schlagramme sind beides Rammverfahren) festgelegt, am Ende der Versuche stünde ein „technisch effektives" Verfahren, dass die Beeinträchtigungen für die Anwohner auf ein Mindestmaß reduzieren und den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen würde.
Tatsächlich hatte sich jedoch, wie wir alle wissen, herausgestellt, dass davon bis dato nicht im Ansatz die Rede sein kann. Die festgestellten Lärmimmissionen in den betroffenen Wohneinheiten befanden sich weit außerhalb der in der AVV Baulärm festgeschriebenen Richtwerte und im Übrigen in einem Bereich, der bereits einen Straftatbestand i. S. v. § 223 StGB darstellen kann. Erschwerend kommt hier hinzu, dass die Versuchsarbeiten noch über Monate hinweg unbekümmert fortgeführt wurden, obwohl bereits bei den Messungen vom 25.10.2013 und vom 26.10.2013 festgestellt worden war, dass diese Werte in erheblichem Maße überschritten werden.
Im Übrigen ist gerade mit Blick auf die unterschiedliche Bodenbeschaffenheit zu prüfen, ob nicht
zumindest teilweise das für Wohngebiete vorgesehen Verfahren des hydraulischen Einpressens zur Anwendung kommen kann. Aus meiner Sicht ist es höchst bedauerlich, dass Hessen Mobil im Rahmen der Feldversuche nicht die Chance genutzt hat dieses zu versuchen.
Aufgrund der besonderen Umstände dieses Großprojektes inmitten eines dicht bebauten
Wohngebietes kann die Festlegung auf das kostengünstigere Rammverfahren (Vibrationsramme und Schlagramme) nicht das letzte Wort sein.
Was Ihre Erklärung betrifft, die Versuchsstandorte hätten nicht in unbewohntem Gebiet angesiedelt werden können, weil diese zu weit vom späteren Baufeld entfernt seien, so ist dies nicht schlüssig. Tatsächlich befindet sich der von mir genannte Standort der sogenannten „Hasenwiese" (unbebautes Gebiet im Dreieck Borsigallee / Wächtersbacher Straße) im Gegensatz zu den ausgewählten Versuchsstandorten unmittelbar an den Wohnhäusern und an der Seniorenwohnanlage in der Vatterstraße, wo überhaupt keine Baugrube ausgehoben werden soll, sogar direkt auf dem Gebiet, auf dem die Baugrube ausgehoben werden wird. Ähnliches betrifft den Bereich westlich der Haenischstraße (etwas näher am geplanten westlichen Tunnelportal), auf den Sie in Ihrem Schreiben nicht eingehen. Augenscheinlich sollte aber gewissermaßen „am lebenden Objekt" getestet werden (hier: Kinder der Pestalozzischule, Bewohner der Seniorenwohnanlage Vatterstraße 48 und Anwohner der unmittelbar mit nur wenigen Metern Abstand betroffenen 50 Wohneinheiten in der Vatterstraße).
Dafür besteht seitens der Bürger kein Verständnis. Auch aufgrund des Sachverhaltes, dass Hessen Mobil offensichtlich nicht in der Lage war bereits im Vorfeld zu erkennen, dass zumindest die zunächst eingesetzten preisgünstigen „Lärmschutzwände" vom Typ Ciselent für die hier verlangte Aufgabenstellung vollkommen untauglich waren (es liegen Aussagen diesbezüglich befragter Fachleute vor, die bestätigen, dass man dies bei hinreichend vorhandener Kompetenz bereits im Vorfeld hätte wissen müssen), und dass der Sachverhalt übersehen wurde, dass es sich bei dem direkt neben dem Versuchsfeld Erlenbruch Ost gelegenen Gebäude um eine Seniorenwohnanlage handelt, bestehen bei den unmittelbar betroffenen Bürgern erhebliche Zweifel an der erforderlichen Kompetenz der mit der Ausführung des Großprojektes betrauten Kräfte bei Hessen Mobil.
Was die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nach § 2 Abs. 1 der 16. BISchV nach Abschluss der Bauarbeiten betrifft, so tragen Sie vor, dass diese im Bereich westlich des Tunnelportals ohne weiteren passiven Lärmschutz eingehalten werden können.
Dies steht im Widerspruch zu den Erkenntnissen, die bereits am 25.06.2013 im  Verkehrsausschuss im Rahmen der diesbezüglichen Präsentation vorgetragen worden waren. Tatsächlich reicht hier für 85 Wohneinheiten in Bornheim und Seckbach, sowie für 169 Wohneinheiten im Riederwald weder der bestehende, noch der bis dato geplante Lärmschutz aus.
Im Übrigen ist auch Ihre Aussage, dass nach Fällen der hundertjährigen Rosskastanien im
denkmalgeschützten Stadtteil, nach Durchführung der Baumaßnahmen das ursprüngliche Ortsbild wider hergestellt werden würde, so nicht nachvollziehbar. Tatsächlich ist eine entsprechende Anpflanzung aufgrund der außergewöhnlich geringen Bodentiefe über dem abgedeckten Tunneltrog nicht mehr möglich. Dies hat die Ihnen unterstellte Behörde auch
bereits entsprechend eingeräumt.
Was die Anwendung von § 2 Abs. 1 Nr. 1 der 16. BImSchV, hier insbesondere mit Blick auf die 50 unmittelbar betroffenen Wohneinheiten in der Vatterstraße inkl. der Seniorenwohnanlage Vatterstraße 48, betrifft, so ist Ihnen zuzustimmen, dass, was die hier einwirkenden Lärmimmissionen aus der Bautätigkeit betrifft, stattdessen die AVV Baulärm anzuwenden ist. Dies betrifft jedoch nicht die geplante Verlegung der sich Tag & Nacht in Betrieb befindlichen U-Bahn-Strecke C und der stadteinwärts führenden Fahrspur der Straße Am Erlenbruch unmittelbar wenige Meter an die sich an der Rückseite der o. g. Wohngebäude befindlichen Wohn- und Schlafräume (!) für die Zeitdauer von mehreren Jahren. Durch den Tag & Nacht stattfindenden Betrieb der U-Bahn-Strecke können die festgesetzten Grenzwerte, zumindest im Rahmen der derzeitigen Planung und mit Blick auf die derzeitigen bautechnischen Gegebenheiten der Wohngebäude (inkl. Seniorenwohnanlage) unmöglich eingehalten werden.
Sie tragen außerdem vor, dass, auch mit Blick auf die ständige Rechtsprechung (das von Ihnen zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.07.2012 ist bestens bekannt), bei der Bemessung der Immissionsrichtwerte in Abweichung zur AVV Baulärm, neue, höhere, Richtwerte zugrunde gelegt werden müssten, da die Lärmimmissionen in bestimmten Bereichen, Sie führen die Straße am Erlenbruch als Beispiel an, bereits jetzt (Ist-Zustand) die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm überschreiten würden. Dies trifft jedoch nicht auf die betroffenen Liegenschaften in der Vatterstraße (inkl. Seniorenwohnanlage) zu. Die Vatterstraße ist, als Sackgasse ausgeführt, eine reine Anwohnerstraße. Die Gebäuderückseiten mit den Wohn- und Schlafräumen der betroffenen Liegenschaften grenzte bisher an eine ruhige Kleingartenanlage, hinter der sich, durch dichten Baumbestand getrennt, zunächst eine Grünanlage und erst dahinter der bisherige Verlauf der U-Bahn-Strecke C und die Straße Am Erlenbruch befindet.
Was nun die für die kommenden Herbstferien angekündigten erneuten „Versuche" betrifft, weitere mögliche Lärmschutzmaßnahmen vor Ort zu erproben, so verweise ich darauf, dass sich in der als Umweltschule ausgezeichneten Pestalozzischule mit Zertifikaten für Umwelterziehung und Ökologische Bildung neben der dreizügigen Grundschule auch Hort und Kindergarten befinden, die auch während der Schulferien weiterhin in Betrieb sind.
Um weitere Versuche an den Kindern und Anwohnern im Sinne von Versuchen am lebenden Objekt zu vermeiden, fordere ich Sie auf die Ihnen unterstellte Behörde Hessen Mobil anzuweisen, die geplanten erneuten Versuchsmaßnahmen vor Ort zu unterlassen und ggf. entsprechende Versuche im Bereich unbewohnter Gebäude durchzuführen.
Die bisher durchgeführten fehlgeschlagenen Versuche erlauben kein hinreichendes Vertrauen in die Sachkompetenz der mit der Auswahl der zu erprobenden Lärmschutzmaßnahmen beauftragten Mitarbeiter der Ihnen unterstellten Behörde in diesem besonders sensiblen Bereich.
Die Korrektur falscher und augenscheinlich schlecht recherchierter Antworten erfordert erneutes
Nachhaken, sie stellt damit einen großen Zeitverlust aller Beteiligten dar. Es kann hier nicht nur um einen "schnell durchgezogenen Bau" und um eine falsch verstandene Rettung der "Ehre von Hessen Mobil" gehen, einer Behörde, die weder eine öffentliche Kommunikation von Fehlern zulässt, bzw., weit schlimmer, die sogar im Falle eines Aufzeigens von Fehlern kein Bestreben zeigt, die Probleme anzugehen. Hier scheinen die Anreizstrukturen in der Behörde falsch gesetzt. Ein wirklich zielführender Anwohnerschutz kommt offensichtlich nicht vor. Herr Al-Wazir - hier erwarte ich Ihre persönliche Antwort - werden Sie das ändern? Oder sind Sie bereits mit dem in weiten Bereichen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Niveau der
bisherigen Arbeiten und Planungen zufrieden? Wenn nicht, an welcher Stelle setzen Sie an und erneut:
Wie sollen die Grenzwerte beim Bau und beim Betrieb eingehalten werden - jetzt bitte die Lösungen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter A. Bühl