Viele wichtige Frage weiter offen! Der Stadtteil und unsere BI haken nach!

Sehnsuchtsort Riederwaldtunnel? Für die Riederwälder weiterhin nicht, denn wenn es um ihren/Ihren Schutz geht, soll es weiterhin vor allem billig sein - auch werden einfach mal Lärm- und Schadstoffgrenzwerte gebrochen - die Billigheimer haben bis dato das Sagen.
Letzteres geht nicht, Recht und Gesetz gelten auch für Planungen in Deutschland: Anbei 26 wichtige Fragen, die in den beiden Veranstaltung mit Al-Wazir im Juni offen blieben. Dabei hatten die Bürger keinerlei Vorbereitungszeit: Eine Woche im Voraus wurde die Veranstaltung angekündigt und es gab auch auf Rückfrage keine Vorabinformationen.
Das Protokoll der Fragen anbei.

Protokoll der Fragen (an Hessen Mobil und an das Land Hessen am 29.6. übermittelt):

1) Beantwortung der Fragen im offenen Briefes der BIR an Al Wazir vom 7.6., und der Fragen im Schreiben zum ÖPNV-Konzept für den Frankfurter Osten und des benachbarten Umlandes vom 7.6.; zu letzterem : Wie kann Herr Staatsminister Al Wazir eine Tarifzonenreform im RMV unterstützen und bei der Errichtung von Park und Ride Parkplätzen in Maintal und Hanau entlang der nordmainischen Regionalbahn helfen?

2) Wie findet die Einbringung der Spundwände für den Tunnel nun genau statt?

3) Welche Lärmauswirkungen sind von dem Rammverfahren zu erwarten?

4) Welche verschiedenen Konzepte zum Lärmschutz der Schule werden diskutiert? Dabei: Prüfen Sie nun die Verlegung der Zufahrtsstraße an eine andere Stelle entlang der Umleitungsstrecke bzw. evtl. noch besser von hinten über die Flinschstrasse (und bisheriger Spielplatz)? Wo könnte die Lärmschutzwand bei einer Verlegung stehen und wie wäre dann der Lärm an den verschiedenen Etagen der Schule? Wie groß wäre der Lärmschutz, wenn eine Fußgängerschleuse für den Schulweg in Höhe des bisherigen Gehweges eingerichtet wird? Was bringen Schutzfolien vor den Häusern, der Schule? Sind Schallschutzfenster für Schule, Hort und Kindergarten vorgesehen? Diese wären wohl im Falle eine Schließung der Hänischstraße für die oberen Etagen nötig.

5) Zurück zur Anfrage der BIR von Dezember/Januar, die eigentlich nach Aussage des Verkehrsministeriums vom Mai im Vortrag hätte beantwortet werden sollen und trotzdem vom Vortragenden auch nicht auf Nachfrage erklärt werden konnte: Mit welchem Lärm ist an welchen Etagen und an welchen Wohnungen in der Vatterstrasse und am Erlenbruch in der Bauphase (Baulärm und U-Bahnlärm; letztere auch von der verlegten Haltestelle und vom Gleisdreieck) zu rechnen? Welche Wirkung haben die Lärmschutzwände und wo müssen noch Schallschutzfenster eingebaut werden, und wo reichen auch diese nicht?

6) Wie groß ist der Lärm dann im Hof des Kindergartens, der im Gebäude der Pestalozzischule untergebracht ist und im benachbarten Schulgarten? Das gleiche gilt auch für die Hortwiese des städtischen Horts auf der südlichen Seite der Vatterstraße, gegenüber des Kindergartens. Wie können diese drei Freibereiche geschützt werden?

7) In diesem Zusammenhang: Welches Konzept ist für die Seniorenwohnanlage Vatterstrasse vorgesehen? Reicht dieses aus, oder müssen die Senioren ausquartiert werden? Welches Konzept ist für den Schulgarten vorgesehen?

8) Werden die Öffnungszeiten der Schule, des Horts und des Kindergartens bei den Baumaßnahmen berücksichtigt, und wie?

9) Es werden genaue, explizite Infos zum Schulweg in den verschiedenen Bauphase gebraucht; insbesondere die Größe der Fußgängerinsel zwischen verlegter (Ring-)Straße (Nord) und Stadtbahn und Querung der Ringstraße (Süd) muss präzisiert werden, und inwieweit an dieser Insel - wie aktuell - mit Sperrgittern gearbeitet? Es muss dabei das Schüleraufkommen in den Stoßzeiten für die Kapazitäten zugrunde gelegt werden (Schulbeginn: 8.00 Uhr/8.45 Uhr; Schulende 12.25 Uhr/13.10 Uhr; Beginn der beiden Horte: 7.30 Uhr; Hortende 17.00 Uhr; Kindergarten 8.00 Uhr - 17.00 Uhr)(dieses Anfrage hat sich mit der Mail von Herrn Semmler nach der Veranstaltung wohl erledigt, oder gibt es dazu noch Ergänzungen?)

10) Es wäre dazu eine Treffen von Hessen Mobil mit der Schulleitung in der Pestalozzischule sinnvoll - sobald von Seiten von Hessen Mobil neue Informationen vorliegen. Bitte gehen Sie dann pro-aktiv auf die Schule zu. Wäre das möglich?

11) Welches Informationskonzept/Handlungskonzept hat Hessen Mobil für die Anwohner/Institutionen bei absehbarer, akuter Entwicklung der Lärm- und Schadstoffwerte in den kritischen Wert hinein, sprich bei Grenzwertüberschreitungen?
a) sind die relevanten Bereiche bereits identifiziert? Geben sie zeitnah - sprich tagesaktuell - aktuelle Vorabinformationen an die betroffenen Haushalte, wenn es zu Überschreitungen kommt (ein allgemeiner Flyer an alle in der Vatterstraße und dem Erlenbruch - und der noch im schlechtesten Fall fünf Monate und mehr im voraus - bringt erst einmal rein gar nichts!)?
b) Informieren Sie dann noch einmal konkret direkt vor Einleitung von immissionsintensiven Baumaßnahmen bzw. wenn z.B. die Schadstoffwerte durch eine besondere Wetterlage hoch sein werden, so dass die Anwohner z.B. mit dem Schließen der Fenster reagieren können?

12) Können die Bereich mit absehbarer hoher Schadstoffbelastung, z.B. am Torbogen und "T4-Bereich" (weitere), durch eine andere Verkehrsführung während der Bauphase entlastet werden?

13) Erneut (auch im offenen Brief): Wie erfolgt eine tagesaktuelle Übermittlung der Messwerte an die Öffentlichkeit, über das Internet?

14) Die Stadt Frankfurt, die Bürgerinitiativen und die Anwohner haben sich auf einen Krisenstab verständigt; es fehlt immer noch die Rückmeldung über eine Beteiligung des hessischen Verkehrsministeriums; bitte geben Sie nun diese.

15) im Stadtteil ist es ein klarer und unverrückbarer Standpunkt, dass erst weitere Vorbereitungsmaßnahmen stattfinden können, wenn das neue Planänderungsverfahren abgeschlossen ist, und es keine Einwendungen und Klagen gibt; d.h. mindestens in den beiden kommenden Wintern darf es unter keinen Umständen Baumfällaktionen im Riederwald geben - schließlich ist die Fertigstellung des Tunnels mit 2027 auch wieder um zwei Jahre nach hinten gerückt; dies gilt insbesondere für die großen Baumaßnahmen wie die drei Leitungsbrücken, den Nord- und den Südsammler; hier brauchen wir die klare Zusage des Verkehrsministeriums, dass weitere Baumaßnahmen, erst nach Abschluss des Verfahrens durchgeführt werden. Es muss das Leitbild herrschen: Eingriffe so spät wie möglich, im Zweifelsfall hat der Anwohnerschutz vor überhastetem Vorgehen Vorrang. Ist dies gewährleistet?

16) Welche Schutzmaßnahmen sind bei den Vorbereitungsmaßnahmen vorgesehen, z.B. bei den Rammungen im Rahmen der Erstellung der drei Leitungsbrücken? Nach den Erfahrungen mit den Proberammungen, braucht es hier auf alle Fälle adäquaten Schutz, anders geht es nicht. Gerade auch bei der Leitungsbrücke in Nähe der Pestalozzischule muss diese vor dem Rammlärm geschützt werden. Was planen Sie dazu?

17) Generell: Gibt es nicht Möglichkeiten die südliche Kastanienreihe an der Straße Am Erlenbruch zu erhalten? Auf den Plänen sah es so aus, dass durch einen geschickten Verlauf der stadtauswärtsführen Fahrspur in der Bauphase deren Erhalt möglich ist?

18) Wann und wo findet die Auslage der zukünftigen Oberflächengestaltung des Bereichs um den Erlenbruchs nach Inbetriebnahme des Tunnels statt? Wann kann die Schule und das Schulamt Einfluss nehmen? Nachdem nun klar ist, dass der Erlenbruch auch nach Inbetriebnahme des Tunnels eine gut ausgelastete Straße bleiben wird, muss der Schulweg sicher sein, insbesondere die Fußgängerinsel zwischen Stadtbahn und Straße Am Erlenbruch. Es muss dabei das Schüleraufkommen in den Stoßzeiten für die Kapazitäten zugrunde gelegt werden (Schulbeginn: 8.00 Uhr/8.45 Uhr; Schulende 12.25 Uhr/13.10 Uhr; Beginn der beiden Horte: 7.30 Uhr; Hortende 17.00 Uhr; Kindergarten 8.00 Uhr - 17.00 Uhr )

19) Wie viele und welche Wohnungen im Bereich Erlenbruch/Vatterstraße – mit Schule – sind von Grenzwertüberschreitungen beim Lärm nach Inbetriebnahme des Tunnels betroffen, wenn auch der Lärm von der Straße Am Erlenbruch berücksichtigt wird?

20) Überprüfung der Vogel- und Fledermauskästen im Fechenheimer Wald, ob diese nicht zu nah an einem noch benutzten Fußgängerweg stehen und ob diese nicht teils durch Vandalismus beschädigt worden sind. Was ergab die Überprüfung?

21) Zur Verkehrsprognose: Welche Annahmen wurden für die LKW-Anteile rund um den Riederwaldtunnel getroffen?

22) Wie sind die Regelungen bezüglich einer Rotschaltung für die Zufahrt zum Riederwaldtunnel: Ab welchem Verkehrsaufkommen muss diese erfolgen? Ist in den Rush-hour Zeiten damit zu rechnen? Wie oft wird dies erwartungsgemäß innerhalb einer Woche auftreten?

23) Wenn der Riederwaltunnel stadteinwärts auf "Rot" geschaltet wird, wie verteilt sich dann der Verkehr auf die Ausfahrten vor dem Riederwaldtunnel sowie die Straßen Am Erlenbruch sowie die Hanauer Landstraße und Wilhelmshöher Straße? Bricht dann alles zusammen? (Hintergrund: Durch den Riederwaldtunnel kommt dann das über Vierfache des Verkehrs, der heute auf dem Erlenbruch unterwegs ist)

24) Sollte die A661 den Verkehr aus dem Riederwaldtunnel doch nicht verkraften können, wie schnell kann dann die A661 ausgebaut werden (und auf welcher rechtlichen Grundlage?)?

25) Mit der Aufhebung der Planfeststellung Alleentunnel und den zu grunde liegenden Gerichtsurteilen von 1980 und 1988, hat das Land Hessen nun die Möglichkeit in einem großen Umfang erweiterte Lärm- und Schadstoffschutzmaßnahmen über Planänderungsverfahren durchzuführen; auch der Bereich zwischen Ratswegkreisel bis zum AD Erlenbruch gehört zu diesem Bereich; wann werden für diesen Streckenabschnitt neue Schutzkonzepte ausgearbeitet? Es muss auf beiden Seiten zu erhöhten Lärmschutzwänden kommen und auf der Brücke müssen erhöhte Wände über neue Stützen ermöglicht werden; sollte hier nichts geschehen wäre dies ganz klar völlig unnötig zum Nachteil der Anwohner; werden Sie im Sinne der Anwohner an dieser Stelle aktiv?

26) zum letzten Punkt: auch wäre es fahrlässig und völlig unverantwortlich, wenn nichts geschehen würde, da in einem solchen Fall fest von Klagen ausgegangen werden muss, dann trifft es über weitere Verzögerungen alle, auch die Autofahrer. Hat das Land aus seinen bisherigen Fehlern bei der Einschätzung der Rechtslage gelernt, oder kommt es hier wieder zum zeitraubenden "trial and error"?

   
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