EILT: Bis 6. Juli 2018: Neues Planänderungsverfahren Tunnel einschließlich AD Erlenbruch, Obere Ebene und Lärmschutz betreffend! Bisherige Einwender wieder gefordert!

Es gab noch einmal kurzfristig Änderungen auf die die bisherigen Einwender Bezug nehmen können und sollten/müssen! So wurde jetzt auch Kosten zu einer möglichen Einhausung bis in den Riederwald benannt:

Die Einhausung von Galeriebauwerk Seckbach bis Tunnel Riederwald (inkl. AD Erlenbruch und Talbrücke Erlenbruch kostet 162Mio Euro. (zu finden bei „Schalltechnische Unterlagen)

Forderung/Einwendung:

Diese Kosten muss der Bund tragen, um die Gesundheit der Riederwälder zu schützen.

1)Zum einen hat Hessen Mobil gezeigt, dass ansonsten mehrere hundert Wohnung am Bornheimer Hang und im Riederwald nicht den gesetzlichen aktiven Lärmschutz erfüllt sehen (dafür gibt’s dann Schallschutzfenster hinter denen sich die Riederwälder dann selbst bei brütender Hitze verstecken müssen!).

2)Zum anderen ist nun auch belegt, dass ein Riederwaldtunnel ohne Schadstofffilter und ohne Verlängerung mit Hilfe einer Einhausung nach Bornheim nach Tunneleröffnung zu Schadstoffüberschreitungen führt! Grund: Der Errechnung wurden falsche Schadstoffausgangswerte zugrunde gelegt – war auch ein großes Thema im OBR (kann/sollte dem Antrag beigefügt werden):

Unglaublich:

https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27OA_260_2018'

Dagegen kann auch sonst unmittelbar nach Tunneleröffnung nach EU-Recht geklagt werden, aber dann darf der Tunnel aber auch erst gar nicht auf diese Weise errichtet werden!

3) Die Renaturierung des Fechenheimer Waldes wurde mit der jetzt vorliegenden Änderung gestoppt. Dies war allerdings die einzige Natur-Ausgleichsmaßnahme für die Natur-Zerstörungen im Riederwald, die in der Nähe des Riederwaldes lag und jetzt sind alle weit entfernt. Deswegen erneut die Forderung: Einhausung vom Riederwaldtunnel bis Bornheim mit Begrünung des Dachs, sonst gibt es große - insbesondere gesundheitliche - Nachteile für Menschen, Tiere und das Klima Mitten in der Großstadt Frankfurt bei uns im Riederwald. Auch müssen noch weitere Maßnahmen überlegt werden.

Diese Argumente bitte aufgreifen!

Bekanntmachung des jetzigen Änderungsverfahrens im Amtsblatt:

https://www.uvp-verbund.de/documents/ingrid-group_ige-iplug-he/E7228706-D420-452D-8F24-70FEF87C8741/Bekanntmachung%20Amtsblatt_01.05.2018.pdf

Weiterlesen für weitere Infos:

 

 

Unterlagen beim RP Damstadt:

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=E7228706-D420-452D-8F24-70FEF87C8741&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-he&docid=E7228706-D420-452D-8F24-70FEF87C8741

Änderungen laut Hessen Mobil:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 25.04.2018 hat Hessen Mobil das Deckblatt zum Antrag vom 30. Oktober 2017 auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 6. Februar 2007 in der Fassung des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses vom 21. Februar 2017 für den Neubau der Bundesautobahn A 66, Teilabschnitt Tunnel Riederwald beim RP Darmstadt eingereicht. Mit der Vorankündigung in der Presse und der amtlichen Bekanntmachung wurde die Öffentlichkeit, wie im übrigen auch bei der ersten Offenlage, hergestellt. Dies entspricht der üblichen Vorgehensweise des Verfahrensträgers für das Anhörungsverfahren.

Ergänzend möchte ich ihnen mitteilen, dass das Deckblatt zum Planänderungsantrag folgende Unterlagen umfasst:

Unterlage 01.02 UVP-Bericht

Unterlage 11 Schalltechnische Untersuchung

Unterlage 12 LBP und Artenschutz

Unterlage 14 Grunderwerb

Die detaillierte Auflistung können Sie aus dem Inhaltsverzeichnis zum Deckblatt, das auf dem UVP-Portal veröffentlicht ist, entnehmen.

Hessen Mobil hat sich entschieden auf Anregung des RP Darmstadt und aus Gründen der Rechtssicherheit das neue Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG n.F.) anzuwenden und hat zusätzlich ein UVP-Bericht nach § 16 UVPG n.F. erstellt. Dieser beinhaltet die neu zu behandelnden Sachverhalte und übernimmt die Inhalte der Unterlage 12b. Der UVP-Bericht (Unterlage 01.02) war in den Antragsunterlagen zur Planänderung vom 30. Oktober 2017 nicht enthalten und wird daher als neue Unterlage den Antragsunterlagen hinzugefügt. Die Unterlage 01.01 Allgemeinverständliche Zusammenfassung wird durch den UVP-Bericht ersetzt.

Weiterhin wurden im Laufe des Anhörungsverfahren aufgrund von Einwendungen und Stellungnahmen Unterlagen abgeändert und angepasst, dies betrifft die Unterlage 12.

Um den Einwendungen der Anwohner Rechnung zu tragen, wurde die Maßnahme A 12.2, Rückbau von Fuß-/Reitwegen im Bereich des "Steinbruchweges", reduziert. Der Weg soll nunmehr weiterhin für Fußgänger geöffnet bleiben.

Hinsichtlich der dinglichen Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen im Bereich des Riederwaldtunnels wurde eine Änderung der bisherigen Maßnahmenbezeichnungen A 6, A 7 und A 9 (neu G 6, G 7 und G 8) vorgenommen. Weiterhin wurden Ausgleichsmaßnahmen am geplanten VGF-Betriebsgebäude, im Bereich Flinschstraße sowie an der Borsigallee reduziert. Zum Ausgleich des entstandenen Kompensationsdefizites durch Flächenreduzierung und geänderte Biotopwertpunkte wurde die Maßnahmenfläche A 12.1, Verzicht auf eine forstliche Nutzung im Fechenheimer Wald, um eine Fläche von 48.200 m² nördlich der Vogelschutzwarte erweitert.

Ferner wurde die Vermeidungsmaßnahme V 4, Anlage einer Überflughilfe – Hop Over, im Bereich der temporären Nordumfahrung um die Bereiche Teufelsbruch und Westportal ergänzt.

Die vorgenannten Überarbeitungen erforderten u.a. eine Anpassung der zugehörenden Unterlagen:

· U 12b Landschaftspflegerischer Begleitplan Erläuterungsbericht

o Anlage 1 Maßnahmenblätter

o Anlage 2 KV-Bilanz + Bilanzierung Erdwälle an der A 5

· U 12.1 Blatt 2a, Bestands- und Konfliktplan Tunnelabschnitt

· U 12.1 Blatt 3a, Bestands- und Konfliktplan Borsigallee

· U 12.2 Blatt 1a, LBP Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen, AD Erlenbruch

· U 12.2 Blatt 2a, LBP Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen, Tunnelabschnitt

· U 12.2 Blatt 3a, LBP Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen, AS Borsigallee

· U 12.2 Blatt 5, LBP Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen, Fechenheimer Wald

· U 12.3 Blatt 1a, LBP Übersichtsplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen

· U 12.5b Blatt 1a, Artenschutzfachbeitrag

o U 12.5.1 Blatt 1 Konfliktkarte Artenschutz

In der Schalltechnischen Untersuchung (Unterlage 11a) wurde die Gebäudenutzungsart im Bereich der Altenwohnanlage "Am Erlenbruch – Schulze-Delitzsch-Straße" geändert. Ferner wurden die fehlenden Anlagen 2 und 3 der Variantenuntersuchung (Unterlage 11.4) ergänzt.

Die Änderungen der Grunderwerbsunterlagen (Unterlage 14) resultieren aus den o.g. Änderungen von Maßnahmenflächen und der bisher in den Grunderwerbsplänen nicht berücksichtigten Verschiebung des Betriebsweges an der Borsigallee nördlich des Tunnels.

Um den Anforderungen des § 16 Abs. 2 UVPG n.F. Rechnung zu tragen und aufgrund der Verweise im UVP-Bericht auf die bestehenden Unterlagen, hatten wir die Anhörungsbehörde darum gebeten, die bereits im Zeitraum von 15.01.2018 bis 14.02.2018 ausgelegten Antragsunterlagen, der Auslegung erneut beizufügen.

Weiterhin habe ich ihnen noch die beiden Links zur A ) Bekanntmachung, aus der im Übrigen voll umfänglich die Änderungen entnommen werden können, und zum B ) UVP - Portal, auf dem die Planunterlagen hinterlegt sind, beigefügt.

A ) Bekanntmachung:

https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/Bekanntmachung%20Amtsblatt_01.05.2018.pdf

B ) UVP - Portal:

https://rp-darmstadt.hessen.de/neubau-des-riederwaldtunnels-nochmalige-%C3%A4nderungen-des-plans

Die bereits vorliegenden Einwendungen haben weiterhin Bestand. Diesbezüglich verweise ich auf die Ausführungen in der Bekanntmachung.

Die BIR(iederwald) bittet deshalb alle bisherigen Einwender, diese Punkte aufzugreifen, ggf. zu kopieren, und als neue Einwendungen nach Darmstadt zum RP schicken!

Vielen Dank an alle! Bitte weiterleiten!

Rainer Frey

   
© Bürgerinitiative Riederwald