Bis Freitag 6. Juli 2018: Jetzt Schutz für Bauphase fordern (Eltern für Schüler und zukünftige(!), Bewohner Erlenbruch, Vatter- aber auch Görres-, Karl-Marx, List und Rümelinstr, auch für Gärten und Sportvereine)! PLUS Einhausung!

Persönlich betroffene, können sich auch noch jetzt melden und Einwendungen äußern (geht formlos, zb. ich wende ein, ich fordere; in dieser Form lehne ich ab):

(alle bisherigen Einwender können sich noch einmal zur Einhausung äußern und diese fordern - siehe weiter unten)

ZB wegen Lärmüberschreitungen/Schadstoffüberschreitungen beim Tunnelbau oder danach zum Beispiel bei Wohnungen direkt am Erlenbruch oder an der Vatterstraße aber auch wenn Bebauungslücken sind. So sind gerade bei den höheren Etagen Grenzwertüberschreitungen beim Tunnelbau berechnet und bekannt, so dass auch Einwendungen geäußert werden sollten, mit der Forderung nach aktivem Lärm- und Schadstoffschutz (aktiv heisst, der Lärmschutz setzt bereits vor dem Haus ein, so dass auch die Fenster geöffnet werden können). Falls dies nicht geht könnte es dann immer noch Schallschutzfenster und Entschädigungszahlungen geben.

Das betrifft auch die Wohnungen in der „zweiten Reihe“ hinter den Bebauungslücken, dh Görresstraße, Karl Marx Straße, Friedrich-Liststraße und dabei mindestens bis auf die Höhe der Lasallestraße und das gleiche gilt auch für die Rümelinstrasse. Bewohner der Wohnungen in der Pestalozzischule (Dieser Schutz käme auch der Schule zugute!) sollten auch aktiven Lärmschutz einfordern, da bis dato die Lärmschutzwand auf Höhe der Hänischstraße unterbrochen ist, so dass es auch nach Berechnungen von Hessen Mobil in den Außengeländen und in den Wohnungen keinen ausreichenden aktiven Lärmschutz gibt, obwohl Grenzwertüberschreitungen bereits berechnet sind. Die vorgesehenen Schallschutzfenster schützen weder die Außengelände der Schule, der Horte und des Kindergartens noch erlauben sie ein Lüften der Räume ohne Grenzwertüberschreitung. Dies ermöglicht allerdings weitgehend eine Schutzmauer, die von Hessen Mobil bis dato aus Kostengründen abgelehnt wird). Auch Eltern (Großeltern!) der Schüler der Pestalozzischule und auch der zukünftigen Schüler (!) sollten deshalb, folgende Forderung aufstellen (damit das RP Darmstadt die Dringlichkeit erkennt - obwohl diese nicht rechtskräftig ist, kann sie sehr viel bewirken!) Forderung wegen den gerade genannten Gründen muss Hessen Mobil wegen dem Baulärm beim Einbringen der Spundwände die bereits durchgerechnete 10 Meter hohe Lärmschutzwand 260 Meter entlang der Baustelle auf Höhe der Schule - dabei auch über die Hänischstraße gehend - umsetzen (Zuwegung zur Vatterstraße kann problemlos an anderer Stelle erfolgen).

Auch Besitzer von Schrebergärten im Umfeld der Autobahn sowie die Sportvereine Eintracht Frankfurt und FSV Frankfurt können und sollten jetzt aktiven Schall- und Schadstoffschutz für die Bauphase und die Zeit nach Tunneleröffnung fordern.

Desweiteren gilt für alle bisherigen und neuen Einwender bitte noch die Einhausung mit folgender Argumentation fordern und evtl. auch die Argumente des AUAs dazufügen:

Es gab noch einmal kurzfristig Änderungen auf die die bisherigen Einwender Bezug nehmen können und sollten/müssen! So wurde jetzt auch Kosten zu einer möglichen Einhausung bis in den Riederwald benannt:

Die Einhausung von Galeriebauwerk Seckbach bis Tunnel Riederwald (inkl. AD Erlenbruch und Talbrücke Erlenbruch kostet 162Mio Euro. (zu finden bei „Schalltechnische Unterlagen)

Forderung/Einwendung:

Diese Kosten muss der Bund tragen, um die Gesundheit der Riederwälder zu schützen. 1)Zum einen hat Hessen Mobil gezeigt, dass ansonsten mehrere hundert Wohnung am Bornheimer Hang und im Riederwald nicht den gesetzlichen aktiven Lärmschutz erfüllt sehen (dafür gibt’s dann Schallschutzfenster hinter denen sich die Riederwälder dann selbst bei brütender Hitze verstecken müssen!).

2)Zum anderen ist nun auch belegt, dass ein Riederwaldtunnel ohne Schadstofffilter und ohne Verlängerung mit Hilfe einer Einhausung nach Bornheim nach Tunneleröffnung zu Schadstoffüberschreitungen führt! Grund: Der Errechnung wurden falsche Schadstoffausgangswerte zugrunde gelegt – war auch ein großes Thema im OBR (kann/sollte dem Antrag beigefügt werden):

Dazu Unglaublich:

https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27OA_260_2018'

Dagegen kann auch sonst unmittelbar nach Tunneleröffnung nach EU-Recht geklagt werden, aber dann darf der Tunnel aber auch erst gar nicht auf diese Weise errichtet werden!

3) Im Riederwald gibt es keine einzige Natur-Ausgleichsmaßnahme für die Natur-Zerstörungen im Rahmen des Tunnelbaus, die gerade hier am größten sind. Alle sind relativ weit entfernt. Deswegen erneut die Forderung: Einhausung vom Riederwaldtunnel bis Bornheim mit Begrünung des Dachs, sonst gibt es große - insbesondere gesundheitliche - Nachteile für Menschen, Tiere und das Klima Mitten in der Großstadt Frankfurt bei uns im Riederwald. Auch müssen noch weitere Maßnahmen überlegt werden.

Diese Argumente bitte aufgreifen!

Bekanntmachung des jetzigen Änderungsverfahrens im Amtsblatt:

https://www.uvp-verbund.de/documents/ingrid-group_ige-iplug-he/E7228706-D420-452D-8F24-70FEF87C8741/Bekanntmachung%20Amtsblatt_01.05.2018.pdf

Hier zum Formschreiben des AUAs, wo auch Adresse und co, u.a. geht es hier auch um den drohenden Verkehrskollaps) herauskopiert werden können:

http://molochautobahn.de/archiv/2018/180311_aua_einwendung_A66_Tunnel-AD-Erlenbruch.pdf

Als Kopf:

Planfeststellung (inklusive Planänderungsverfahren bis zum 6.7.2018) für den Neubau der Bundesautobahn (BAB) 66, Frankfurt am Main – Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, einschließlich des Autobahndreiecks Frankfurt – Erlenbruch (BAB 66/BAB 661) und der Anschlussstelle Frankfurt – Borsigallee (BAB 66/K 870) in Frankfurt am Main. Anhörungsverfahren im Planänderungsverfahren Tunnel einschließlich AD Erlenbruch, Einwendungen gegen Bauphase des Tunnels und späteren Betrieb

Mustervorlage für die Einwendung (bei Bedarf kann die Word-Vorlage erhalten werden):

icon Mustervorlage Einwendung

Weiterlesen für weitere Infos – bei Bedarf:

 

 

Unterlagen beim RP Damstadt:

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=E7228706-D420-452D-8F24-70FEF87C8741&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-he&docid=E7228706-D420-452D-8F24-70FEF87C8741

Änderungen laut Hessen Mobil:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 25.04.2018 hat Hessen Mobil das Deckblatt zum Antrag vom 30. Oktober 2017 auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 6. Februar 2007 in der Fassung des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses vom 21. Februar 2017 für den Neubau der Bundesautobahn A 66, Teilabschnitt Tunnel Riederwald beim RP Darmstadt eingereicht. Mit der Vorankündigung in der Presse und der amtlichen Bekanntmachung wurde die Öffentlichkeit, wie im übrigen auch bei der ersten Offenlage, hergestellt. Dies entspricht der üblichen Vorgehensweise des Verfahrensträgers für das Anhörungsverfahren.

Ergänzend möchte ich ihnen mitteilen, dass das Deckblatt zum Planänderungsantrag folgende Unterlagen umfasst:

Unterlage 01.02 UVP-Bericht

Unterlage 11 Schalltechnische Untersuchung

Unterlage 12 LBP und Artenschutz

Unterlage 14 Grunderwerb

Die detaillierte Auflistung können Sie aus dem Inhaltsverzeichnis zum Deckblatt, das auf dem UVP-Portal veröffentlicht ist, entnehmen.

Hessen Mobil hat sich entschieden auf Anregung des RP Darmstadt und aus Gründen der Rechtssicherheit das neue Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG n.F.) anzuwenden und hat zusätzlich ein UVP-Bericht nach § 16 UVPG n.F. erstellt. Dieser beinhaltet die neu zu behandelnden Sachverhalte und übernimmt die Inhalte der Unterlage 12b. Der UVP-Bericht (Unterlage 01.02) war in den Antragsunterlagen zur Planänderung vom 30. Oktober 2017 nicht enthalten und wird daher als neue Unterlage den Antragsunterlagen hinzugefügt. Die Unterlage 01.01 Allgemeinverständliche Zusammenfassung wird durch den UVP-Bericht ersetzt.

Weiterhin wurden im Laufe des Anhörungsverfahren aufgrund von Einwendungen und Stellungnahmen Unterlagen abgeändert und angepasst, dies betrifft die Unterlage 12.

Um den Einwendungen der Anwohner Rechnung zu tragen, wurde die Maßnahme A 12.2, Rückbau von Fuß-/Reitwegen im Bereich des "Steinbruchweges", reduziert. Der Weg soll nunmehr weiterhin für Fußgänger geöffnet bleiben.

Hinsichtlich der dinglichen Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen im Bereich des Riederwaldtunnels wurde eine Änderung der bisherigen Maßnahmenbezeichnungen A 6, A 7 und A 9 (neu G 6, G 7 und G 8) vorgenommen. Weiterhin wurden Ausgleichsmaßnahmen am geplanten VGF-Betriebsgebäude, im Bereich Flinschstraße sowie an der Borsigallee reduziert. Zum Ausgleich des entstandenen Kompensationsdefizites durch Flächenreduzierung und geänderte Biotopwertpunkte wurde die Maßnahmenfläche A 12.1, Verzicht auf eine forstliche Nutzung im Fechenheimer Wald, um eine Fläche von 48.200 m² nördlich der Vogelschutzwarte erweitert.

Ferner wurde die Vermeidungsmaßnahme V 4, Anlage einer Überflughilfe – Hop Over, im Bereich der temporären Nordumfahrung um die Bereiche Teufelsbruch und Westportal ergänzt.

Die vorgenannten Überarbeitungen erforderten u.a. eine Anpassung der zugehörenden Unterlagen:

· U 12b Landschaftspflegerischer Begleitplan Erläuterungsbericht

o Anlage 1 Maßnahmenblätter

o Anlage 2 KV-Bilanz + Bilanzierung Erdwälle an der A 5

· U 12.1 Blatt 2a, Bestands- und Konfliktplan Tunnelabschnitt

· U 12.1 Blatt 3a, Bestands- und Konfliktplan Borsigallee

· U 12.2 Blatt 1a, LBP Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen, AD Erlenbruch

· U 12.2 Blatt 2a, LBP Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen, Tunnelabschnitt

· U 12.2 Blatt 3a, LBP Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen, AS Borsigallee

· U 12.2 Blatt 5, LBP Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen, Fechenheimer Wald

· U 12.3 Blatt 1a, LBP Übersichtsplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen

· U 12.5b Blatt 1a, Artenschutzfachbeitrag

o U 12.5.1 Blatt 1 Konfliktkarte Artenschutz

In der Schalltechnischen Untersuchung (Unterlage 11a) wurde die Gebäudenutzungsart im Bereich der Altenwohnanlage "Am Erlenbruch – Schulze-Delitzsch-Straße" geändert. Ferner wurden die fehlenden Anlagen 2 und 3 der Variantenuntersuchung (Unterlage 11.4) ergänzt.

Die Änderungen der Grunderwerbsunterlagen (Unterlage 14) resultieren aus den o.g. Änderungen von Maßnahmenflächen und der bisher in den Grunderwerbsplänen nicht berücksichtigten Verschiebung des Betriebsweges an der Borsigallee nördlich des Tunnels.

Um den Anforderungen des § 16 Abs. 2 UVPG n.F. Rechnung zu tragen und aufgrund der Verweise im UVP-Bericht auf die bestehenden Unterlagen, hatten wir die Anhörungsbehörde darum gebeten, die bereits im Zeitraum von 15.01.2018 bis 14.02.2018 ausgelegten Antragsunterlagen, der Auslegung erneut beizufügen.

Weiterhin habe ich ihnen noch die beiden Links zur A ) Bekanntmachung, aus der im Übrigen voll umfänglich die Änderungen entnommen werden können, und zum B ) UVP - Portal, auf dem die Planunterlagen hinterlegt sind, beigefügt.

A ) Bekanntmachung:

https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/Bekanntmachung%20Amtsblatt_01.05.2018.pdf

B ) UVP - Portal:

https://rp-darmstadt.hessen.de/neubau-des-riederwaldtunnels-nochmalige-%C3%A4nderungen-des-plans

Die bereits vorliegenden Einwendungen haben weiterhin Bestand. Diesbezüglich verweise ich auf die Ausführungen in der Bekanntmachung.

Die BIR(iederwald) bittet deshalb alle bisherigen Einwender, diese Punkte aufzugreifen, ggf. zu kopieren, und als neue Einwendungen nach Darmstadt zum RP schicken!

Vielen Dank an alle! Bitte weiterleiten!

   
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