Tunnel gegen die RiederwälderInnen und Ihre Natur??? Nur bis 15. April 2021 könnt Ihr Euch und die anderen Riederwälder vor Lärm und Dreck schützen!

Pläne für den 6 spuriger Ausbau der A661 und Baustelle Riederwaldtunnel sind nun im Planänderungsverfahren - jeder Riederwälder kann und sollte sich bis zum 15. April 2021 (wegen einer Panne nun verlängert - aber trotzdem am besten gleich loslegen) einbringen - danach muss ansonsten alles akzeptiert werden!

40 Jahre Planung des Landes Hessens und für die Anwohner gibt es weiterhin Überschreitungen bei den Lärm-, Feinstaub- und NO2-Grenzwerten und Naturzerstörung - unglaublich! Noch Fragen warum das Projekt so lange dauert? Aber nicht mit uns, wir lassen uns den Riederwald nicht nehmen und stehen zusammen! Aber warum nur immer wieder??? Herr Minister Al-Wazir und Planer des Landes Hessens: Nein, nein und noch einmal nein!!!

Alle Riederwälder - wirklich jeder - bitte Einwendungen erheben - sehr einfach formlos (sehr einfach: jeder kann seine Betroffenheit zu den Punkten unten schildern und abschicken - bitte, bitte macht doch mit - nimmt Teil an der Gestaltung der Zukunft! Wir geben Tipps! (Aber wer Experten kennt - wir haben auch noch dringenden Bedarf!) Kostet außer dem Porto nichts!

Vorranginge Autobahnbau-(Verlierer)-Hotspots sind: Theodor-Haubach Weg, Johanna Tesch Platz, Schultze-Delitzsch Str., Wohnhäuser am Erlenbruch, Vatterstraße und Wald-Riederwald und Schrebergärten zwischen VGF-Betriebshof entlang der U-Bahn Richtung (wohl auch Eintrachtsportgelände) - bei diesen keinerlei Lärmschutzwand vorgesehen!

Unten ein Briefvorschlag der BIR(iederwald), den wirklich jeder Riederwälder einfach nehmen kann - evtl. mit kleineren Anpassungen. Bitte jeder mitmachen - wir alle haben eigentlich keine Zeit ... . Die Erfahrung zeigt, dass leider zu wenige die Chancen zur Bürger-Beteiligung am Verfahren nutzen, darum bitte jetzt handeln, auch Sie/Du (und nicht später motzen!)! Die Einwendungen müssen bis zum 5. Februar beim RP Darmstadt eingetroffen sein, um noch berücksichtigt zu werden. Also bis 4. Feb. abschicken!

Für weitere Infos - insbesondere für die Auszüge aus den Dokumenten des Landes, die für den Riederwald relevant sind, bitte hier klicken:

Bitte für Originaldoks des Verfahrens Links ganz unten nehmen. Aber bei den einzelnen Abschnitten, werden die relevanten Ordner/Doks benannt.

I) Ausbau A661:

a) Lärmüberschreitungen:

- Theodor-Haubach Weg, Johanna Tesch Platz, Schultze-Delitzsch Str., Wohnhäuser am Erlenbruch: Viele Wohnungen mit Überschreitung der Lärmgrenzwerte insbesondere in der Nacht (Berechnungen liegen auch für die Vaterstraße (Pestalozzischule und Wohnblöcke, Rümelinstr. und Schäfflestr. vor)

- Verlärmung Riederwald und Schrebergärten (wohl auch Eintrachtsportgelände) zwischen VGF-Betriebshof entlang der U-Bahn Richtung

Genaueres zu Autobahnlärm in den Wohnungen (Berechnungen der Lärmwerte für die einzelnen Wohnungen):

U17_Immissionstechnische Untersuchung ( U17_Immissionstechnische Untersuchung.zip 20.7 MB ) und dann im Dok: U17-2-3_Tabelle_Riederwald.pdf

Und zu Lärm in der Natur (als grafische Darstellung):

U17_Immissionstechnische Untersuchung ( U17_Immissionstechnische Untersuchung.zip 20.7 MB ) und dann im Dok U17-3-1_Freibereichskarte_Prognose 2030 Tag.pdf

b) Naturzerstörung:

- Vernichtung von Natur für die neuen Fahrspuren - dafür gibt es vor Ort so gut wie keinen Ausgleich! Das geht nicht!

Kopien aus den Dokumenten (unten Link dazu):

Das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion sind im Bereich des Vorhabens durch starke Beeinträchtigungen hinsichtlich Lärmbelastung und Erlebbarkeit von grünem Wohnumfeld stark beeinträchtigt und von daher verbesserungsbedürftig.

Im Einzelnen werden baubedingt die folgenden Biotopkomplexe in Anspruch genommen(siehe auch Karte 1): Gehölze/Gebüsche (Biotoptypen 02.100*, 02.200, 02.300, 02.400, 02.600, 04.600):ca. 10.100 m² Grün- und Ruderalflächen (Biotoptypen 09.130*, 09.210*, 09.220, 10.610): ca. 12.800m² Versiegelte Flächen (Biotoptypen 10.510, 10.530): ca. 4.500 m² Kleingärten (Biotoptyp 11.223*): ca. 2.000 m² Einzelbäume (Biotoptyp 04.210): 10 Stück Eine Neupflanzung von Gehölzen im Anschluss an die neu entstehenden Verkehrsflächen bzw. im Umfeld der Lärmschutzwand ist nicht vorgesehen. Stattdessen erfolgt auf allen baubedingten Anspruch genommenen Flächen eine Wiesenansaat (Biotoptypen 06.920 und06.930) (A1). Lediglich entlang LA 11 und 12 werden die Gehölze wieder angepflanzt undn ur ein schmaler Wirtschaftsweg entlang der Wände eingesät.

Durch die geplante Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtungen kommt es zu einem Lebensraumverlust für Vögel, Schmetterlinge und Heuschrecken. Besonders betroffen sind hierbei Gehölze und Ruderalfluren, die eine Funktion als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aber auch als Nahrungshabitat haben. Betroffen sind hierbei jedoch vorwiegend Arten in einem hessenweit günstigen Erhaltungszustand bzw. generell häufige und weit verbreitete Arten. Bei einer Rodung während der Brutzeiten von Vögeln könnte es zu einer Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. dem Verlust von Gelegen kommen. Dies wird durch die Maßnahme V1 vermieden. Aufgrund von Platzmangel entfallen Ersatzpflanzungen im Vorhabenbereich nach Beendigung der Baumaßnahmen. Der Verlust von Gehölzen im Vorhabenbereich ist somit dauerhaft, wird allerdings an anderer Stelle innerhalb der Ökokontomaßnahmen (Maßnahme23.1a: Stilllegung von naturnahen Laubwaldgesellschaften und 24a: Schaffung eines Mosaiks aus Kultur- und Naturlandbiotopen) vollständig kompensiert.

Fauna.Durch den Neubau der Auffahrtrampe, des Verflechtungsstreifens, des Regenrückhaltebeckensund in geringen Umfang durch den Neubau der Lärmschutzwand, kommt es zu einem vollständigen und dauerhaften Verlust von Habitaten. Dies betrifft insbesondere gehölzgebundene Vogelarten aber auch Schmetterlinge und Heuschrecken sowie sonstige Insekten, die die Ruderalfluren als Lebensraum nutzen. Hinsichtlich der in Anspruch genommen Qualitäten ist jedoch die eingeschränkte Eignung im Hinblick auf die hohe Vorbelastung zu berücksichtigen. Da Ersatzpflanzungen im Vorhabenbereich nach Beendigung der Baumaßnahmen mangels geeigneter Flächen entfallen, ist der Verlust von Gehölzen im Planungsbereich dauerhaft. Eine Kompensation erfolgt im Rahmen der Ökokonto- Maßnahme (Maßnahme 23.1a: Stilllegung von naturnahen Laubwaldgesellschaften). Die Ruderalfluren werden ebenfalls über die Ökokontomaßnahmen kompensiert.

Emission von Feinstaub der Partikelgröße PM­10 | Umweltbundesamt.

U19_Umweltfachliche Untersuchung ( U19_Umweltfachliche Untersuchung.zip 11.1 MB ) in U_19.1_LBP.pdf (und U_19.2_ASFB inkl Anlagen.pdf)

c) Schadstoffüberschreitungen:

- BIR: Die Schadstoffwerte werden zu denen einer HLNUG Messtation des Landes hinzuaddiert. Allerdings gibt es im Riedrwald gar keine solche Messtation! Und die Messtationen der Stadt Frankfurt zeigen jetzt bereits entlang des Erlenbruchs massive Überschreitungen beim NO2 - vermutlich wird auch die Feinstaubbelastung am Erlenbruch höher liegen. Damit wären die Rechnungen des Landes für den Riederwald hinfällig! Dass es an einzelnen Tagen Überschreitungen gibt und dass in Spitzenzeiten die Belastung steigt ist auch nicht ohne! Hier muss gefordert werden, dass die lokale Belastung gemessen und berücksichtigt wird

Kopien aus Dok (unten):

Die Ergebnisse (Tabelle 3 und 4) zeigen, dass unter Berücksichtigung der oben angeführten Änderungen bei der Baumaßnahme A661 Ostumgehung keine Überschreitung von Grenzwerten auftreten werden.

Die prognostizierte, mittlere Belastung wird voraussichtlich 25% unterhalb der Jahrmittel-Grenzwerte von 40 μg/m³ liegen, d.h. der Maximalwert über die repräsentativen Immissionsorte liegt für NO2 wie auch für PM10 bei ca.30 μg/m³ bezogen auf die Grenzwerte von 40 μg/m³ und für PM2.5liegt der Maximalwert bei 16 μg/m³ bezogen auf den Grenzwert von 25 μg/m³. Auch der ab dem Jahr 2020 geltende, reduzierte Grenzwert von PM2.5 von 20μg/m³ wird gut eingehalten.

Die zulässige Überschreitungshäufigkeit bei Stickstoffdioxid von maximal 18 Überschreitungen des 1 Stunden-Wertes von 200 μg/m³ wird mit einem Maximalergebnis von 5 Überschreitungen gut eingehalten. Dies gilt auch für den Feinstaub (PM10): die zulässige Überschreitungshäufigkeit von maximal 35 Überschreitung des 24-Stunden-Wertes von 50 μg/m³ wird mit einem Maximalergebnis von 25 Überschreitungen gut eingehalten.

Die Bewertung für repräsentative Querschnitte an der A661 (Tabelle 3) zeigt, dass die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10, PM2.5) auch für die höchsten Immissionseinträge in 10 m Abstand zum Fahrbahnrand gut eingehalten bzw. nicht ausgeschöpft werden.

Grundlage der Bewertung ist die Berücksichtigung des Hintergrundpegels. Dieser wurde aus Messwerten der HLNUG abgeleitet und konservativ festgelegt. Aufgrund der politischen Vorgaben und Absichten ist zu erwarten, dass die angenommenen Hintergrundwerte 2030 eher als zu hoch bewertet werden müssen.

Bedingt durch eine höhere Verkehrsbelastung liegt in den Spitzenstunden ein dichter Verkehrsfluss vor, der zu höheren Emissionen und damit zu einer höheren Belastung führen kann. Abschätzungen ergeben, dass die durch die Morgen- und Abendspitze auftretende Mehrbelastung Erhöhungen verursacht, die bis zu 25% oberhalb der ausgewiesenen Mittelwerte liegen können. Da jedoch die NO2 Belastung an den repräsentativen Immissionsorten weniger als 5 μg/m³ beträgt und der Grenzwert noch um ca. 10 μg/m³ unterschritten ist, ergibt auch die explizite Berücksichtigung der Erhöhung der Belastung durch die Spitzenstunden keine kritischen Werte.

Genaures:

U21.1_Lufthygienisches Gutachten ( U21.1_Lufthygienisches Gutachten.zip 15.6 MB ) in | U21-1-0_Lufthygienisches Gutachten_m_Lageplan_Aktualisierung A 661.pdf

II) Baustelle Riederwaldtunnel

Schadstoffüberschreitung:

Feinstaubbelastung (PM10) übersteigt massiv die Grenzwerte

- Nur eine Überwachung der Feinstaubwerte - wie im Dok vorgeschlagen - reicht nicht. Es muss bereits jetzt ein Konzept zur Verhinderung des gefährlichen Feinstaubs erstellt werden - offensichtlich ist hier eine massive Gefährdung bereits in den Berechnungen zu sehen! (gerade bisherige Baustellen-Erfahrungen, zeigen, dass spätere Messungen nicht viel bewirken!

NO2 wohl auch mit Überschreitung des Grenzwertes:

- BIR: Gilt auch hier: Die Schadstoffwerte werden zu denen einer HLNUG Messtation des Landes hinzuaddiert. Allerdings gibt es im Riedrwald gar keine solche Messtation! Und die Messtationen der Stadt Frankfurt zeigen jetzt bereits entlang des Erlenbruchs massive Überschreitungen beim NO2 - vermutlich wird auch die Feinstaubbelastung am Erlenbruch höher liegen. Damit wären die Rechnungen des Landes für den Riederwald hinfällig! Hier muss gefordert werden, dass die lokale Belastung gemessen und berücksichtigt wird!

Auszug aus Dok unten:

Emission von Feinstaub der Partikelgröße PM­10

Großes Problem: Feinstaub:

Bei PM10 hingegen wird zum einen für einzelne Monitorpunkte in einer Episode der Grenzwert für den Jahresmittelwert knapp überschritten. Zum anderen werden in allen drei Episoden für mehrere Monitorpunkte mehr als 35 Überschreitungstage berechnet .Dabei trägt bei PM10 die Baustelle relevant zu den möglichen Grenzwertüberschreitungen bei. Aufgrund der Auswahl der Episoden ist davon auszugehen, dass während der übrigen Zeiträume an den Monitorpunkten, die den dann jeweils bearbeiteten Baufeldern zugeordnet sind, geringere Belastungen auftreten, als an den jeweils höchst belasteten Stellender untersuchten drei Episoden. Aufgrund der im lstfall teils schon hohen Belastungen, insbesondere bei NOz, bzw. der baustellenbedingten Emissionen, insbesondere von PM10, muss aber auch in den anderen Zeiträumen damit gerechnet werden, dass Grenzwerteüberschritten werden können. Obschon sich PM10-Belastungen, insbesondere bezüglich des Tagesmittelwerts, nur äußerst schwer prognostizieren lassen, weil sie stark von der während der Bauphase konkret herrschenden meteorologischen Situation und Vorbelastung abhängig sind, zeigen die hier konservativ durchgeführten Modellrechnungen, dass aufgrund der Bautätigkeiten mit Überschreitungen des PM1O-Tagesgrenzwerts zu rechnen ist. Auch eine Überschreitung des Jahresgrenzwerts kann in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund wird eine messtechnische Überwachung der PM1O-Belastung während der Bautätigkeiten empfohlen . Dazu ist ein Messkonzept zu erstellen. IVUAus: U21.1_Lufthygienisches Gutachten

Gerade auch für NO2 gilt (hier wäre der Wert in der Rechnung unter dem Genzwert):

U21.1_Lufthygienisches Gutachten ( U21.1_Lufthygienisches Gutachten.zip 15.6 MB ) in U21-1-1 _E-Bericht Luftschadtsoffe_Plafe A 66

Nützliche formelle Tipps zum Einwendungs- und Anhörungsverfahren

Einwendung können beim Regierungspräsidium Darmstadt erhoben werden - dort Eingang bis 5. Februar (alles bereits vorher abschicken!)

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat III 33.1

Wilhelminenstraße 1-3

64278 Darmstadt

alle Schriftstücke, die am Dienstag, den 5. Februar 2021 bis 24:00 dort eingeworfen werden bzw. sich am nächsten Morgen im Briefkasten befinden, werden als "fristgerecht eingegangen" gewertet!

Tipps für die Einwendungen (und den späteren Erörterungstermin):

(teils vom AUA übernommen)

Stellen Sie Ihre persönliche Betroffenheit dar:

beispielsweise

zusätzliche Lärmbelastung der Wohnung, ggf. auch SchadstoffeKleingarten nicht mehr nutzbarEntwertung des Eigentums (Wohnung, Garten, Balkon etc.
gilt auch für Mietwohnungen!Verlärmung und Belastung mit Schadstoffen des Naherholungsgebiets, welches regelmäßig persönlich genutzt wirdVerschlechterung der eigenen Gesundheit, insbesondere bei chronischen Leiden wie Asthma etc.Befürchtung über zusätzliche Gesundheitsgefährdung der eigenen Kinderinsbesondere bei chronischen Leiden wie Asthma, Pseudo-Krupp etc.bei Eigentum: Angst vor Bauschäden, Setzrisse durch Grundwasserschäden

Stellen Sie Forderungen bzw. Anträge:

Die geplanten Natureingriffe sollen nicht im Frankfurter Westen oder anderswo außerhalb von Frankfurt ausgeglichen werden, sondern durch Verbesserungen vor Ort im Frankfurter Osten.Ich fordere die komplette Einhausung der beiden Autobahnen A 661 und A 66 im gesamten Frankfurter Osten ....Ich fordere besseren Lärmschutz/Schutz vor Schadstoffen für meine Wohnung etc. in der ...Straße Nr... Kleingarten (genaue Lage /Pazelle (Katasterbezeichnung)....in er Nähe von

BIR(iederwald)-Vorschlag für Brief an das RP Damstadt

(Können Sie/Du gerne auch so übernehmen (mit oder ohne Ergänzungen)! Bitte mitmachen: Die Erfahrung zeigt: Zuviele denken, das sollen mal die anderen machen , ich habe gerade keine Zeit für so etwas... - Genau deshalb bereiten wir es vor - genau für Sie/Dich, bitte! Copy un Paste plus Ergänzungen und an gehts!)

Meine Adresse:

Aktiver für den Stadtteil

Straße XX

60386 Frankfurt

An:

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat III 33.1

Wilhelminenstraße 1-3

64278 Darmstadt

Thema:

Planänderungsverfahren Bundesautobahn Ostumgehung Frankfurt A 661/ Baustelle Riederwaldtunnel A66

III 33.1 - 66 a 04.06/1-2020 - veröffentlicht: 23.11.2020
Planfeststellung gemäß §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG);
Endausbau der Bundesautobahn (BAB) 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main);
hier: Anhörungsverfahren für die Änderungen des Plans vor Fertigstellung des Vorhabens gem. § 17d FStrG i. V. m. §§ 76 Abs. 1 und 73 HVwVfG betreffend

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin persönlich vom Ausbau der A661 und der Baustelle Riederwaldtunnel betroffen (am besten noch schildern: Wohne dort direkt; gehe dort zur U-Bahn,

führe Hund aus, ist mein Naherholungs-/Sportbereich). Ich sehe meine Gesundheit und die Natur massiv gefährdet.

Deshalb fordere ich, z:B.:

- Baustelle Riederwaldtunnel: Ich fordere mehr Schadstoffschutz an der Baustelle zum Tunnel, da die Planungen eine extrem hohe Belastung (mit Grenzwertüberschreitungen) an Feinstaub und NO2 ausweisen .

Insbesondere bei NO2 gilt zu berücksichtigen: Die Schadstoffwerte werden zu denen einer HLNUG Messtation des Landes hinzuaddiert. Allerdings gibt es im Riedrwald gar keine solche Messtation! Und die Messtationen der Stadt Frankfurt zeigen jetzt bereits entlang des Erlenbruchs massive Überschreitungen beim NO2 - vermutlich wird auch die Feinstaubbelastung am Erlenbruch höher liegen. Damit wären die Rechnungen des Landes für den Riederwald hinfällig! Ich fordere, dass die aktuelle lokale Belastung korrekt gemessen und berücksichtigt wird.

- Ausbau A661: Ich wohne Theotor Haubach Straße und erhebe Einwendung gegen die Überschreitung der Lärmgrenzwerrte bei Nacht.

- Ich fordere mehr Schutz vor Schadstoffen von der zukünftigen A661: Zu den bereits übermittelten Überschreitungstagen und Überschreitungszeiten

bei Feinstaub kommen weitere hinzu, weil die lokale Hintergrundbelastung nicht korrekt erfasst wurde.

Insbesondere bei NO2 gilt zu berücksichtigen: Die Schadstoffwerte werden zu denen einer HLNUG Messtation des Landes hinzuaddiert. Allerdings gibt es im Riedrwald gar keine solche Messtation! Und die Messtationen der Stadt Frankfurt zeigen jetzt bereits entlang des Erlenbruchs massive Überschreitungen beim NO2 - vermutlich wird auch die Feinstaubbelastung am Erlenbruch höher liegen. Damit wären die Rechnungen des Landes für den Riederwald hinfällig! Ich fordere, dass die aktuelle lokale Belastung korrekt gemessen und berücksichtigt wird.

- Für meine Erholung brauche ich den Riederwald/Weg entlang der VGF-Depots hoch nach Bornheim (östl. der A661).

Ich fordere auf dieser Höhe eine Lärmschutzwand, ansonsten kann ich diesen Weg/die Schrebergärten dort/die Sportgelände der Eintracht Frankfurt e.V.

nicht mehr nutzen. Auf diese bin ich und viele andere Riederwälder aber zur Erholung angewiesen.

- Ich fordere mehr Ausgleichsmaßnahmen vor Ort für die Naturzerstörungen durch den Ausbau der A661. Bereits der Bau des Riederwaldtunnels

führt zu massiven Naturzerstörungen, spätestens jetzt muss weit mehr vor Ort - hier im Riederwald/angrenzendes Seckbach ausgeglichen werden

Ansonsten ist meine Lebensqualität und massiv Gesundheit massiv gefährdet, da ich meine Erholung direkt vor meiner "Haustür" dringend benötige.

- Ich fordere die Einhausung der Autobahn A66/A661 vom Ende des Riederwaldtunnels über das Dreieck Erlenbruch bis Seckbacher Landstraße mit Schadstofffiltern und Naturierung des Daches der Einhausung. Denn nur diese ermöglicht den gesetzlichen Schutz vor Schadstoff- und Lärmüberschreitungen sowie mit der Begrünung eine zumindest notdürftige Erhaltung des Klimas der betroffenen Stadtteile, was in den zukünftigen heißen Sommern, für mich und gerade auch für die älteren Frankfurter überlebenswichtig wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Ausbau der A661/Ostumgehung Frankfurt: RP legt geänderte Pläne offen

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat das Anhörungsverfahren für Planänderungen im Zusammenhang mit dem End...

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

15.2.2021 - 15.3.2021

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung Stadt Frankfurt am Main ( Bekanntmachung Stadt Frankfurt am Main.pdf 0.7 MB )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

BAB 661 - Ostumgehung Frankfurt am Main; Planänderungsverfahren - UVP (uvp-verbund.de)

BAB 661 - Ostumgehung Frankfurt am Main; Planänderungsverfahren - UVP

Copyright © Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Detaillinks:

Inhaltsverzeichnis ( Inhaltsverzeichnis.pdf 67.4 kB )

U0_Vorbemerkung ( U0_Vorbemerkung.zip 44.2 MB )

U1_Erläuterungsbericht ( U1_Erläuterungsbericht.zip 4.0 MB )

U2_Übersichtskarte ( U2_Übersichtskarte.zip 1.6 MB )

U3_Übersichtslageplan ( U3_Übersichtslageplan.zip 3.5 MB )

U4_Übersichtshöhenplan ( U4_Übersichtshöhenplan.zip 0.9 MB )

U5_Lageplan ( U5_Lageplan.zip 12.7 MB )

U6_Höhenplan ( U6_Höhenplan.zip 5.2 MB )

U7_Lageplan Schalltechnische Untersuchung ( U7_Lageplan Schalltechnische Untersuchung.zip 8.0 MB )

U8_Lageplan der Entwässerungsmaßnahmen ( U8_Lageplan der Entwässerungsmaßnahmen.zip 13.9 MB )

U9_Landschaftspflegerische Maßnahmen ( U9_Landschaftspflegerische Maßnahmen.zip 40.1 MB )

U10_Grunderwerb ( U10_Grunderwerb.zip 13.3 MB )

U11_Regelungsverzeichnis ( U11_Regelungsverzeichnis.zip 0.2 MB )

U14_Straßenquerschnitt ( U14_Straßenquerschnitt.zip 3.3 MB )

U16_Rückabwicklung Alleespange ( U16_Rückabwicklung Alleespange.zip 12.8 MB )

U17_Immissionstechnische Untersuchung ( U17_Immissionstechnische Untersuchung.zip 20.7 MB )

U18_Wassertechnische Untersuchung ( U18_Wassertechnische Untersuchung.zip 14.7 MB )

U19_Umweltfachliche Untersuchung ( U19_Umweltfachliche Untersuchung.zip 11.1 MB )

U21.1_Lufthygienisches Gutachten ( U21.1_Lufthygienisches Gutachten.zip 15.6 MB )

U21.2_Verkehrsuntersuchung ( U21.2_Verkehrsuntersuchung.zip 16.0 MB )

Bitte unbedingt auch an andere Betroffene weiterleiten!

PS Wer noch weitere Schutzbedürfnisse sieht, bitte rückmelden! Wer über weitere Meldungen/Neuerungen/Ergänzungen zu diesem Thema interessiert ist oder gerne dazu telefonisch beraten werden möchte - bitte auch rückmelden. Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weitere  nützliche Tipps vom Aktionsbündnis unmenschliche Autobahn:

http://molochautobahn.de/archiv/2020/201215_aua_einwendung_erheben_paev_BAB_ostumgehung_a661_paev.php

Erneute Offenlegung des Planänderungsverfahrens für die A 661

Durch die unvollständige Offenlegung des Planänderungsverfahrens muss das Verfahren in diesem Jahr wiederholt werden.

Die Akten und Pläne können vom 15. Februar bis einschließlich 15. März 2021

                         montags, dienstags, donnerstags und freitags

                         in der Zeit von 07.10 Uhr bis 15.40 Uhr

                         und mittwochs

                         von 07.10 Uhr bis 19.00 Uhr

im Stadtplanungsamt, Kurt-Schumacher-Straße 10 eingesehen werden.

Einwendungen können schriftlich bis zum 15. April (es gilt das Datum des Poststempels) beim Regierungspräsidium Darmstadt (Anhörungsbehörde), Dezernat III 33.1, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt (Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt) erhoben werden.

Da die einzelnen Pläne sehr groß sind, kann man diese auch direkt im Stadtplanungsamt durchsehen. So erhalten Sie einen besseren Gesamteindruck der Baumaßnahme.

Der vollständige Text der Bekanntmachung wurde im Amtsblatt Nr. 6 vom 09.02.20121 veröffentlicht.

 

   
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