Hessen Mobil macht weiter mit Grenzwertüberschreitungen beim Lärm - aber es kann geklagt werden, erfolgreich!

Auf der Infoveranstaltung der BIR(iederwald) am 6.8.2014 in der Seniorenwohnanlage kamen wieder einige hochrelevante Themen auf dem Tisch. Vor rund 50 Senioren und Medienvertreter kamen es zu einige Diskussionen. Dipl. Ing. Rottmann, Rainer Frey (BIR) und Rechtsanwalt Plangger waren die Referenten.

 

 

Zunächst berichtete Dipl. Ingenieur Hinrich Rottmann, dass nach den Grenzwertüberschreitungen bei den Proberammungen im Oktober letzten Jahres im Riederwald, nun auch im Frühjahr am Bornheimer Hang die Rammungen zu Grenzwertüberschreitungen führten. Neben den Anwohnern waren hier die Schüler der Hallgartenschule die leidtragenden. Nachdem uns Hessen Mobil im Riederwald 5 Monate auf die offizielle Auswertung warten ließ, gibt es auch zum Bornheimer Hang bis dato keine Analyse - außer unserer! Unglaubliche Vorgänge auf dem Rücken der Betroffenen!

Danach leitet Rainer Frey die Forderungen ab, die wir Riederwälder zum Schutz bei den monatelangen Rammungen neben der Pestalozzischule, den Seniorenwohnanlagen und den Mietsblöcken Am Erlenbruch und in der Vatterstraße unbedingt eingehalten sehen wollen (u.a. Schallschutzfenster und Belüftungsanlage für die Pestalozzischule). Zusätzlich ging er auf die vollkommen unzulängliche Beantwortung einer kleinen Anfrage im Bundestag vom Juni 2014 ein (Vortrag unten angehängt).

Rechtsanwalt Plangger (Mitglied in westend21.de, eine BI die sich auch mit Baulärm auseinandersetzt) konnte berichten, dass seit 2011 mehrere Verfahren zum Baulärm (auf Grundlage der AVV Baulärm) gewonnen wurden, u. a. in Frankfurt und Berlin). Auch ist bei extremsten Überschreitungen die Erstattung von Strafanzeige möglich. Dabei ist die Planungebehörde Hessen Mobil der Verantwortliche (und damit das Verkehrsministerium in Wiesbaden vertreten duch den Minister Al-Wazir), die Stadt Frankfurt in Person des Oberbürgermeisters Feldmann in seiner Zuständigkeit für den Magistrat muss jedoch im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig werden. Auch muss die Stadt Frankfurt eigene Lärmmessungen in solchen Fällen vornehmen.

icon Informationsveranstaltung Seniorenwohnanlage am 06.08.2014

Die Presse hat die Veranstaltung sehr schön widergegeben. Dabei setzen die Artikel unterschiedliche Schwerpunkte (FNP zur Seniorenwohnalage, FR zum Kompetenzgerangel und BW zu den Lärmmessungen der BIR auf Seite 2).

 

   
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